„Natürliche Fließgewässer brauchen Raum“
Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
Leistungen und Kompetenzen
Die Hessische Landgesellschaft hat in verschiedenen Verfahren Maßnahmen zur
Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie begleitet oder vollständig
durchgeführt. Besonders herauszustellen sind Großprojekte wie die Umsetzung der
„Weschnitzinsel von
Lorsch“, die aktuell laufende Renaturierung der Gersprenz bei
Groß-Bieberau oder die Renaturierung der Nidda bei Ilbenstadt. Maßnahmen, die
sich nicht nur mit dem Wasserkörper und seinem geologischen Bett beschäftigen,
sondern vielmehr das gesamte System, Fließgewässer und Aue betrachten, stoßen
immer wieder an die gleichen Hürden:
· fehlende Akzeptanz,
· fehlende Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen (Eigentümer und Bewirtschafter),
· fehlende Ressourcen für die Umsetzung und
· fehlende
Flächenverfügbarkeit.
Die größten Defizite haben Gewässer bezüglich ihrer lateralen Entwicklungsmöglichkeiten!
Kurz: Fließgewässer brauchen Raum!
Was kann getan werden?
Meist treffen angrenzende Grundstücke senkrecht auf die Gewässerparzelle und man benötigt nur eine Teilfläche, um einen Gewässerrandstreifen entwickeln zu können. Um diesen Streifen dem Gewässer zu erschließen, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten der Grundstückssicherung: Kauf, Tausch, Gestattung oder verschiedene Bodenordnungsverfahren in Kooperation mit den zuständigen Ämtern für Bodenmanagement. Je nach Verfahren können die Maßnahmen in 12 - 24 Monaten abgeschlossen werden.
Projekte wie die "Weschnitzinsel von Lorsch" zeigen, wie gut dieser Ansatz in der Praxis funktioniert. HLG und Flurbereinigung haben hier Hand in Hand sehr schnell gute Ergebnisse erzielen können.
100 Wilde Bäche für Hessen
Die HLG unterstützt Hessische Kommunen bei der Renaturierung von 100 Bächen im Land Hessen.
Bis zum Jahr 2027 sollen unsere Gewässer in einem „guten Zustand“ sein. So sieht es die Europäische Wasserrahmenrichtlinie vor. Um diesem ehrgeizigen Ziel einen großen Schritt näher zu kommen, geht das Land Hessen einen völlig neuen Weg.
Zur Unterstützung und personellen Entlastung der unterhaltspflichtigen Kommunen und Wasserverbände, stellt ihnen das Land Hessen einen Dienstleister zur Seite, der sich um das Flächenmanagement, die Projektsteuerung und -planung sowie die organisatorische Abwicklung der Maßnahmen vom Förderantrag bis zur Bauabnahme kümmert.
Dieser Dienstleister ist die HLG.
Videostatement zum Programm 100 Wilde Bäche für Hessen
Was leistet die HLG?
Die HLG kann in solchen Verfahren viele Aufgaben übernehmen.
- Fachberatung und Projektsteuerung
- Grundstückssicherung und Flächenmanagement (ggf. über Bodenbevorratungsrichtlinie)
- Durchführung von Antrags- und Genehmigungsverfahren (Wasserrecht, Naturschutzrecht, Sonstige)
- Beantragung von Fördermitteln und Abwicklung v. Rechnungsprüfung und Verwendungsnachweisen
- Erstellung von Bewirtschaftungs- und Nutzungskonzepten, z.B. durch Vertragsnaturschutz
- Schaffung von Ökokonten, Teilfinanzierung durch Kompensation
Ansprechpartner bei der HLG
Für Nord- und Mittelhessen:
Frau Ute Vörckel (ute.voerckel[at]hlg.org)
Herr Christian Gössl
(christian.goessl[at]HLG.org
Für Südhessen:
Herr Patrick Steinmetz
(patrick.steinmetz[at]hlg.org)
Frau Lea Kohn (lea.kohn[at]hlg.org)